Verbindliche Gartenbegehung am 07.11.2026
Aus aktuellem Anlass findet zusätzlich zum Medienablesen eine verbindliche Gartenbegehung statt.
Ziel ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung der Parzellen gemäß Bundeskleingartengesetz, Pachtvertrag und geltenden Anliegerpflichten. Dabei werden auch bauliche Anlagen auf ihre Zulässigkeit überprüft, insbesondere solche, die ohne erforderliche Bauanzeige, Genehmigung oder vorherige Abstimmung errichtet wurden.
Die Teilnahme an der Gartenbegehung ist verpflichtend.
Die Parzelleninhaberin bzw. der Parzelleninhaber muss zum Termin anwesend sein. Ist dies aus wichtigem Grund nicht möglich, ist rechtzeitig vorher der Vorstand zu informieren und eine Vertretung abzustimmen.
Bitte stellen Sie sicher, dass sich Ihre Parzelle zum Termin in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Offene Fragen oder Unklarheiten können vorab mit dem Vorstand geklärt werden.
Bitte nutzen Sie den Termin außerdem, um zu entscheiden, ob Sie die Parzelle unter den geltenden Bedingungen weiterhin bewirtschaften möchten oder eine Abgabe in Betracht ziehen. Auch im Falle einer Abgabe ist ein vertragsgemäßer Zustand herzustellen.
Wichtig: Sollte zum Pflichttermin weder die Parzelleninhaberin bzw. der Parzelleninhaber noch eine zuvor abgestimmte Vertretung anwesend sein, wird ein Mahnverfahren eingeleitet.